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Keine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen: Steuerberaterverband adressiert Vorschläge zum Bürokratieabbau

27.02.2023

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat eine Befragung zum Bürokratieabbau durchgeführt. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) adressiert Verbesserungsvorschläge und führt neun, für kleine und mittlere Kanzleien aus seiner Sicht zentrale Punkte aus.

So setzt sich der DStV dafür ein, auf die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen zu verzichten. Der Verband spricht sich klar dagegen aus, die bereits eingeführte Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auf nationale Gestaltungen auszuweiten. Die dadurch zu erwartenden massiven Berichtspflichten stünden keinem erkennbaren praktischen Nutzen gegenüber. Statt neue Bürokratie aufzubauen, empfiehlt der DStV, dass zunächst die Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Meldepflicht zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung eindeutig belegt sein sollte. Zudem müssten die Finanzverwaltungen der Länder ein wirksames Berichtswesen einrichten, um die bei Betriebsprüfungen entdeckten Fälle auszuwerten und gesetzlichen Handlungsbedarf zu ermitteln.

Ein weiterer Vorschlag des DStV zum Bürokratieabbau ist, die steuerlichen Buchführungsgrenzen anzuheben bei gleichlaufender Anhebung der umsatzsteuerlichen Grenze für die Ist-Besteuerung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind durch hohe Steuerbürokratiekosten belastet. Durch Ausweitung des Wahlrechts, die Einnahmenüberschussrechnung für die steuerliche Gewinnermittlung anzuwenden, könnten für KMU der Zeitaufwand und die Kosten im Zusammenhang mit der Buchhaltung und der Erstellung der Steuererklärungen deutlich reduziert werden.

Der DStV regt zudem eine Verkürzung und Harmonisierung der handels-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aufbewahrungspflichten an. Durch eine Begrenzung auf fünf Jahre könnten die Bürokratiekosten für die Wirtschaft, insbesondere für KMU, deutlich abgebaut werden.

Auch beim Kurzarbeitergeld (Kug) sieht der Verband Handlungsbedarf: Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen belasteten die betroffenen Unternehmen und die involvierten Steuerberatungskanzleien sehr. Insbesondere die Vielzahl von Korrekturarbeiten, die im Fall festgestellter Nachforderungen oder Erstattungen zu erfolgen haben, stellten einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand dar. Daher fordert der DStV die Einführung einer konkreten Bagatellgrenze für geringe Nachforderungen. Zudem setzt er sich für eine zielgerichtete Digitalisierung und medienbruchfreie Ausgestaltung des Verfahrens ein.

Um Erleichterungen für die Unternehmen und die steuerberatenden Berufe zu bewirken, macht sich der DStV in der Befragung zudem für eine Weiterentwicklung des Verfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer hin zu einem Verrechnungsmodell stark. Auch sollten aus seiner Sicht die Erklärungspflichten für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer vereinfacht werden – insbesondere durch Verzicht auf die Umsatzsteuerjahreserklärung. Die "One in, one out"-Regelung sollte hin zu einem "One in, two out"-Prinzip weiterentwickelt werden. Weiter hält der DStV Klarstellungen zu den Vertretungsbefugnissen im Kug-Verfahren für sinnvoll und fordert die Ablehnung des EU-Richtlinienvorschlags zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung ("SAFE").

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 23.02.2023

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