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Kein Training – keine Beiträge: SuperFit Sportstudios erkennen an

31.08.2022

Das Kammergericht (KG) hat auf eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass die SuperFit Sportstudios während ihrer Schließung in der Corona-Pandemie nicht weiterhin Mitgliedsbeiträge erheben durften. Zuvor hatte die Studio-Kette dies vor dem KG anerkannt.

"Kein Training – keine Beiträge". Diese Auffassung teile auch das Gericht, wie es im Vorfeld deutlich gemacht hatte, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. Die Musterfeststellungsklage mit fast 1.200 Anmeldungen habe Wirkung gezeigt. "Das bedeutet bares Geld für betroffene Verbraucher:innen", so Reiling. Das Gericht habe außerdem geurteilt, dass das Fitnessstudio nicht einfach Verträge verlängern durfte, indem es die Dauer der Schließzeiten an die Vertragslaufzeit anhängt.

Da die Fitnesskette ihre Studios in Berlin und Potsdam hat, habe der vzbv die Musterfeststellungsklage mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin eingereicht. "An uns haben sich sehr viele Verbraucher:innen gewandt, die von SuperFit Sportstudios bedrängt wurden, für die Monate zu zahlen, in denen sie die Studios nicht nutzen konnten. Betroffene, die an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, kommen nun zu ihrem Recht und können ihre Ansprüche durchsetzen. Sie sollten auch eventuell gezahlte Mahnkosten und Inkassokosten zurückverlangen", sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Die Ergebnisse des Verfahrens gelten laut vzbv grundsätzlich nur für Mitglieder der SuperFit Sportstudios, die sich wirksam im Register beim Bundesamt für Justiz angemeldet haben. Allerdings fordere der vzbv die SuperFit Sportstudios dazu auf, alle Betroffenen zu entschädigen.

Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 29.08.2022

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