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Kassenumstellung: Fünf Bundesländer gewähren Fristverlängerung
Die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben am 10.07.2020 gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Dies meldet Hessens Finanzministerium.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlange, dass Firmen bis Ende September 2020 manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings hätten viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen, erläutert das Finanzministerium Hessen. Die Länder schafften deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31.03.2021 zu verlängern. Danach würden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31.03.2021 auch weiterhin nicht beanstanden.
In Hessen gelte dies, wenn das Unternehmen
die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30.09.2020 nachweislich verbindlich bestellt oder den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat;
der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Finanzministerium Hessen, PM vom 10.07.2020