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Kassensysteme: Meldepflicht greift ab 2025
Seit 2023 müssen elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Mit der Einführung der TSE-Pflicht hatte die Finanzverwaltung auch eine Meldepflicht für entsprechende Kassensysteme geplant. Ab dem 01.01.2025 kann nun die Meldung von elektronischen Kassensystemen über "Mein ELSTER" und auch anderweitige Softwareanbieter erfolgen, die über eine ERiC Schnittstelle verfügen. Hierüber informiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz.
Ab 2025 müssten Betriebe ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme dem zuständigen Finanzamt melden. Auch die spätere Außerbetriebnahme von Kassensystemen müsse gemeldet werden. Grundsätzlich werde es keine Formulare oder Vordrucke im pdf-Format für die Anmeldung, Korrektur oder Abmeldung geben. Es sei stets erforderlich, die entsprechenden Meldungen auf elektronischem Wege durchzuführen nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung. Mit einer sechsmonatigen Schonfrist gewähre die Finanzverwaltung die Meldung von elektronischen Aufzeichnungssystemen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, bis zum 31.07.2025 vorzunehmen. Ab dem 01.07.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme seien dann jedoch innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden. Dies gilt laut BdSt ebenfalls für ab dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme. Des Weiteren stelle die Finanzverwaltung eine FAQ-Seite zur Verfügung (unter www.bundesfinanzministerium.de)
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 30.08.2024