Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Kassensicherungsverordnung: Schnittstell...

Kassensicherungsverordnung: Schnittstelle für Daten-Export aktualisiert

25.04.2022

Die Finanzverwaltung hat nach § 4 Kassensicherungsverordnung in der DSFinV-K 2.3 (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet. Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist laut Bundesfinanzministerium (BMF) auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) veröffentlicht.

Die DSFinV-K in der Version 2.3 sei für Aufzeichnungen, die ab dem 01.07.2022 erfolgen, anzuwenden. Die Version 2.3 kann nach Angaben des BMF auch schon vor dem 01.07.2022 angewendet werden.

Die DSFinV-K sei die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll laut BMF eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.

Die DSFinV-K 2.3 ist auf den Seiten des BZSt abrufbar (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitalesc hnittstellefinv_node.html).

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 21.04.2022, IV A 4 - S 0316-a/19/10007 :004

Mit Freunden teilen