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Kassengesetz: Bundesfinanzministerium beantwortet in FAQ-Katalog wichtigste Fragen

27.09.2021

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 ("Kassengesetz") führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 01.01.2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.

Nun gibt das BMF in einem umfangreichen FAQ-Katalog Antworten auf die wichtigsten Fragen. Umfasst sind allgemeine Fragen (etwa: Worum geht es beim Kassengesetz oder welche Angaben müssen auf dem Pflichtbeleg vorhanden sein?) sowie eine Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung.

Der FAQ-Katalog ist auf den Seiten des BMF veröffentlicht (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html).

Bundesfinanzministerium, PM vom 21.09.2021

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