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Kartellbehörden: Bekommen mehr Eingriffsbefugnisse

02.10.2023

Der Bundesrat hat am 29.09.2023 schärfere Instrumente für die Kartellbehörden gebilligt, die der Bundestag am 06.07.2023 verabschiedet hatte. Das Gesetz reagiert auf die extremen Preissteigerungen in der Energiekrise im letzten Jahr.

Die 11. GWB-Novelle senkt die Voraussetzungen, unter denen Kartellbehörden so genannte Sektoruntersuchungen durchführen können. Als Ergebnis kann das Bundeskartellamt eine erhebliche und fortwährende Marktstörung feststellen und in einer zweiten Stufe dann – auch ohne kartellrechtswidriges Verhalten eines Unternehmens – strukturelle oder verhaltensbezogene Abhilfemaßnahmen vorschreiben. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen durch sein Verhalten und seine Bedeutung für die Marktstruktur einen wesentlichen Beitrag für die Störung leistet. Als ultima ratio in extremen Fällen wäre sogar eine eigentumsrechtliche Entflechtung, also Zerschlagung von Unternehmen möglich.

Das Gesetz vereinfacht die Voraussetzungen für die so genannte Abschöpfung von wirtschaftlichen Vorteilen, die durch Kartellrechtsverstöße erlangt wurden. Unternehmen sollen von ihrem rechtswidrigen Verhalten nicht mehr finanziell profitieren.

Das Bundeskartellamt erhält zudem erweiterte Ermittlungsbefugnisse, um die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act zu unterstützen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Nach zehn Jahren berichtet das Bundeswirtschaftsministerium Bundestag und Bundesrat über die Erfahrungen mit der Reform.

Bundesrat, PM vom 29.09.2023

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