Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Kapitalertragsteuer: Meldeverfahren nach...

Kapitalertragsteuer: Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG erst später anzuwenden

02.09.2024

Bei den Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c Einkommensteuergesetz (EStG – Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer und Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer) wurde der Anwendungszeitpunkt verschoben. Hierüber informiert das Bundesfinanzministerium (BMF).

Zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung sei die Übermittlung der Angaben nach § 45b EStG und § 45c EStG erstmals für Kapitalerträge vorzunehmen, die nach dem 31.12.2025 zufließen.

Bundesfinanzministerium, PM vom27.08.2024

Mit Freunden teilen