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Kampf gegen Steuervermeidung: Gesetzentwurf beschlossen

26.03.2021

Das Bundeskabinett will aggressive Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen mit schärferen Regelungen bekämpfen. Es hat dafür am 24.03.2021 den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) beschlossen. Die geplante Neuregelung schränke Gestaltungsinstrumente multinationaler Unternehmen zur Steuervermeidung spürbar ein und sorge für eine weitere Harmonisierung des Unternehmensteuerrechts der EU, teilt das Bundesfinanzministerium mit.

Der Gesetzentwurf enthält unter anderem Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Sie sollen verhindern, dass Betriebsausgaben mehrfach berücksichtigt werden oder dass Betriebsausgaben berücksichtigt werden, obwohl die entsprechenden Einnahmen keiner Besteuerung unterliegen. Damit werden die Artikel 9 und 9b der ATAD umgesetzt.

Durch Anpassungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung soll die Bekämpfung niedrigbesteuerter Einkünfte grenzüberschreitend agierender Unternehmen zeitgemäß und rechtssicher ausgestaltet werden. Insbesondere soll das Beherrschungskriterium angepasst werden. Statt auf eine Inländerbeherrschung abzustellen, soll künftig eine gesellschafterbezogene Betrachtung des Beherrschungskriteriums durchgeführt werden. Außerdem findet laut Finanzministerium bei mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung keine Verlustkonsolidierung auf Ebene der obersten ausländischen Gesellschaft mehr statt.

Der Entwurf enthalte zudem Regelungen zur Anpassung der deutschen Wegzugs- und Entstrickungsregelungen an Artikel 5 der ATAD, der zum einen eine Besteuerung stiller Reserven im Fall des Wegzugs oder der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter ins Ausland anordnet und andererseits dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit der zeitlichen Streckung dieser Besteuerung über einen Zeitraum von fünf Jahren einräumt. Bei der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen nach § 6 des Außensteuergesetzes sehe der Entwurf Vereinheitlichungen bei den Stundungsregelungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung bei der so genannten Rückkehrerregelung und zur Verhinderung von Steuergestaltungen bei substantiellen Gewinnausschüttungen vor.

Bundesfinanzministerium, PM vom 24.03.2021

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