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Kampf gegen Organisierte Kriminalität und Geldwäsche: Lindner stellt neue Strategie vor

04.05.2023

Im Kampf gegen Organisierte Kriminalität (OK) und Geldwäsche durch den Zoll will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) neue Wege gehen. Geplant ist die Einrichtung eines OK-Bekämpfungszentrums für den Zoll im Zollkriminalamt (ZKA). Auch sollen regionale "OK-Ermittlungszentren" im Zollfahndungsdienst und in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch Priorisierung der Aufgabenwahrnehmung und durch regionale Schwerpunktsetzung geschaffen werden. Im ZKA soll ein Innovationszentrum für die technische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung für den Zoll aufgebaut werden. Schließlich sollen die verfahrensintegrierten Finanzermittlungen im Zoll gestärkt werden.

Mit der Umsetzung (bis zum zweiten Quartal 2025) hat Lindner die Generalzolldirektion beauftragt.

Darüber hinaus sind weitere querschnittliche Optimierungsmaßnahmen geplant, wie der Ausbau der Spezialeinheiten des Zolls und die Optimierung der Fortbildung.

Ein maßgeblicher und übergreifender Aspekt ist laut Bundesfinanzministerium (BMF) die umfassende Digitalisierung der Ermittlungen. Diese werde künftig einen wesentlichen Beitrag für die Entlastung der Ermittlungsprozesse im Zoll leisten und eine noch schnellere und effizientere Aufgabenwahrnehmung ermöglichen.

Durch die Intensivierung und Verzahnung der delikts- und einheitenübergreifenden Zusammenarbeit (insbesondere zwischen den regionalen OK-Ermittlungszentren, aber auch mit den übrigen Bereichen des Zolls) soll zudem eine stärkere Vernetzung und gegenseitige Unterstützung der Ermittlungseinheiten sichergestellt werden. Dieses eng verzahnte Vorgehen solle nun fokussierter für Aufdeckung, Aufklärung und Zerschlagung von Strukturen der Organisierten Kriminalität eingesetzt werden.

Für eine personelle Stärkung im Zuge der Reform würden Planstellen aus bestehenden Haushaltvermerken priorisiert dem Zollfahndungsdienst zugeführt, so das BMF. Damit könnten die personellen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planungen geschaffen werden, ohne den Bundeshaushalt zusätzlich zu belasten.

Bundesfinanzministerium, PM vom 03.05.2023

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