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Kaffeespenden: Schleswig-Holstein bringt Gesetzentwurf zu Steuerbefreiung in Bundesrat ein

15.10.2021

Mit einem Gesetzentwurf zur Steuerbefreiung von Kaffeespenden will das Land Schleswig-Holstein nach Angaben seiner Finanzministerin Monika Heinold (Bündnisgrüne) einen Beitrag dazu leisten, die Lebensmittelvernichtung zu reduzieren. Das Gesetz wurde in den Bundesrat eingebracht und am 11.10.2021 zur Beratung in die Ausschüsse der Länderkammer überwiesen, wie das Finanzministerium Schleswig-Holstein mitteilt.

Mit dem Gesetzentwurf soll zukünftig geregelt werden, dass eine Kaffeespende aus einem so genannten Steuerlager zur Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke von der Kaffeesteuer befreit wird. Als Ziel nennt das Finanzministerium, dass mehr Kaffee an gemeinnützige oder mildtätige Organisationen gespendet wird und weniger Kaffee im Müll landet.

Unverarbeiteter Rohkaffee werde in Deutschland nach dem Import in ein Steuerlager gebracht – einen Ort, an dem verbrauchssteuerpflichtige Waren hergestellt, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versendet werden dürfen. Im Steuerlager werde der Kaffee geröstet, gelagert und verarbeitet. Erst nach der Verarbeitung und Entnahme aus dem Steuerlager werde er besteuert. Die Kaffeesteuer betrage für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm.

 

In manchen Fällen sei der Kaffee zwar noch verzehr-, aber für den Vertrieb nur noch eingeschränkt nutzbar, zum Beispiel, wenn er kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums steht, erläutert das schleswig-holsteinische Ministerium. Das Kaffeesteuergesetz enthalte zwar Steuerbefreiungs- und Steuerentlastungstatbestände im Fall der Vernichtung von Kaffee. Die Zuwendung von Kaffee an gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften im Rahmen einer Sachspende sei dagegen nicht befreit oder entlastet. Damit führe das Kaffeesteuergesetz dazu, dass es für das spendenwillige Unternehmen finanziell günstiger sein kann, nur noch eingeschränkt verkehrsfähigen Kaffee zu vernichten und folglich die Kaffeesteuerbefreiung zu beanspruchen, anstatt diesen Kaffee zu spenden.

Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM vom 11.10.2021

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