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Kabinett: Weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen

29.08.2022

Das Kabinett hat weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen, die kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen sollen. Unter anderem sollen weniger Büroflächen geheizt werden und Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden.

Dazu hat das Bundeskabinett eigenen Angaben zufolge Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen beschlossen. Sie beinhalteten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und richteten sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind laut Bundesregierung auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beitrage, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

"Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden", so Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (Bündnisgrüne). Es komme aber auch ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten. "Dafür leisten die heute im Kabinett verabschiedeten Verordnungen einen wichtigen Beitrag." Es brauche ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft.

Die Energiesparmaßnahmen dienten auch als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union. Angesichts der von Russland künstlich verursachten Gasknappheit hätten sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasverbrauch ab August 2022 um mindestens 15 Prozent zu verringern.

Nach den beschlossenen Maßnahmen können Mieter die Raumtemperaturen in ihren Wohnungen auch dann freiwillig absenken, wenn vertraglich eine höhere Mindesttemperatur vereinbart ist, die höher liegt als sie zum Schutz der Wohnung vor Schäden erforderlich wäre.

Verbraucher sollen schneller informiert werden, wie sehr die Gaspreise für ihre Heizung steigen und so zu sparsamem Heizen motiviert werden. Private Schwimm- und Badebecken dürfen nicht mehr energieintensiv beheizt werden.

In Arbeitsstätten wird die Mindestraumtemperatur um ein Grad Celsius abgesenkt. In öffentlichen Arbeitsstätten ist dies zugleich die Höchsttemperatur. Erlaubt sind maximal 19 Grad. Gemeinschaftsflächen, an denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, dürfen nicht mehr beheizt werden.

Warmwasser soll dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgeschaltet werden oder die Temperatur auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden.

Die Nutzung von leuchtenden beziehungsweise lichtemittierenden Werbeanlagen wird für bestimmte Zeiten untersagt. Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern wird verboten, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist.

Gebäudeeigentümer werden zur Optimierung der Heizungssysteme ihrer Gebäude verpflichtet. Dies umfasst eine Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen. Eigentümer größerer Gebäude sollen verpflichtet werden, das Heizungssystem hydraulisch abgleichen zu lassen, um eine Energieeinsparung zu erzielen.

Bundesregierung, PM vom 24.08.2022

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