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Jura-Wintersemester 2021/2022: Wird in Mecklenburg-Vorpommern nicht auf "Freischuss" angerechnet

07.02.2022

Wegen der weiterhin andauernden Corona-Lage bleibt es in Mecklenburg-Vorpommern auch für das Wintersemester 2021/2022 dabei, dass dieses nicht auf den so genannten Freischuss angerechnet wird. Dies teilt – nach vorausgegangener Abstimmung mit dem Landesjustizprüfungsamt – das Justizministerium des Landes mit. Die Sonderregelung gilt bereits seit dem Sommersemester 2020.

Die Freischussregelung betrifft generell nur Studierende der Rechtswissenschaften. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt danach der Versuch als nicht unternommen. Im Ergebnis führt diese Regelung laut Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.

Für Jura-Studierende an der Universität Greifswald gelte nun, egal in welchem Fachsemester sie waren, dass das Wintersemester 2021/2022 nicht auf den Freischuss angerechnet wird. Erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen blieben aber anerkannt.

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 03.02.2022

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