Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Jahressteuergesetz: Arbeitgeberzuschüsse...

Jahressteuergesetz: Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben steuerfrei

02.10.2020

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (BT-Drs. 19/22850) sieht eine Vielzahl von Änderungen im Steuerrecht vor. Wie die Regierung mitteilt, gehört dazu unter anderem eine Verlängerung der geltenden Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Diese Regelung soll bis Ende 2021 verlängert werden

Zu den Änderungen gehört weiterhin, dass EU-weit agierende Unternehmen nicht mehr in jedem Mitgliedstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen müssen. Dies soll in Zukunft allein im Heimatland des Unternehmens über ein Webportal erfolgen können, wo die Mehrwertsteuer zentral für alle Online-Umsätze abgerechnet wird. Steuerbetrug von Händlern aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, soll intensiver bekämpft werden. Geplant ist, dass Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden.

Auch die Besteuerung von Mieteinnahmen ist Gegenstand des Jahressteuergesetzes. So soll die Regelung für besonders günstig vermieteten Wohnraum verbessert werden. Bisher können Werbungskosten vom Vermieter in diesen Fällen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Miete mindestes 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Diese Grenze soll auf 50 Prozent sinken. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Außerdem soll es Änderungen bei der Besteuerung von Zusatzleistungen des Arbeitgebers geben.

Deutscher Bundestag, PM vom 01.10.2020

Mit Freunden teilen