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Jahressteuergesetz 2022: In Zukunft Entlastungen über Direktzahlungen

21.11.2022

In der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 07.11.0222 zum Jahressteuergesetz 2022 sprachen sich der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Florian Köbler, sowie die Juristische Referentin der DSTG-Bundesgeschäftsstelle, Mathilde Eggers, für eine regelmäßige, inflationsbedingte Anpassung der Steuergesetze aus.

Die geplante Ausweitung der Homeoffice-Pauschale und die vorgesehenen Erleichterungen rund um das häusliche Arbeitszimmer begrüßte der DSTG-Bundesvorsitzende. Er wies aber darauf hin, dass die drastisch gestiegenen Miet- und Immobilienpreise im Steuerrecht bisher noch zu wenig Berücksichtigung finden. Dies gelte für die Beträge beim Arbeitszimmer, dem Freibetrag für Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, aber auch für die maximal abziehbaren Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, die seit Jahren nicht mehr angepasst wurden.

Steuersystematisch sei es dringend geboten, die Entfernungs- und Reisekostenpauschale aufgrund der gestiegenen Sprit-, Auto- und Bahnpreise zu erhöhen.

Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Direktzahlungen (§ 139b Abgabenordnung) befürwortete Köbler. Unterstützungsleistungen, wie sie derzeit wegen der multiplen Krisen häufig erforderlich sind, seien bisher fast ausschließlich über das Steuerrecht geregelt worden. Die im Jahressteuergesetz vorgesehene Besteuerung der Energiepauschale sei dabei ein eklatanter Verstoß gegen die Grundsystematik des Einkommensteuerrechts.

Der Aufbau einer Datenbank für Direktzahlungen sei für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine gewaltige Herausforderung. Entscheidend für die im Haushalt vorzusehenden Stellen werde die Qualität der an das BZSt übermittelten Daten sein. Köbler rechnet hier mit einem erhöhten manuellen Aufwand für die Beschäftigten, weshalb er die Einstellung ausreichender Mittel für Personal und Technik im Haushalt forderte.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 07.11.2022

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