Bundesregierung: Keine Schätzung zum Umsatzsteuerausfall
Herabsetzung einer Pensionskassenrente: Einstandspflicht des Arbeitgebers und des Pensions-Sicherungs-Vereins
Jahressteuergesetz 2020: Referentenentwurf vorgelegt
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 veröffentlicht.
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts habe sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben, erläutert das Ministerium. Dies betreffe insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Darüber bestehe ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören laut BMF Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
So sollen laut BMF insbesondere die Investitionsabzugsbeträge des § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) auch unter Berücksichtigung der vorübergehenden besonderen Situation der Corona-Krise zielgenauer ausgestaltet werden. Die steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung, § 21 Absatz 2 Satz 1 EStG, solle erweitert werden. Geplant sei außerdem die Einführung eines Datenaustauschs zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern, der im Lohnsteuerabzugsverfahren die bestehenden Verfahren mittels Papierbescheinigungen vollständig ersetzt, §§ 39 ff. EStG. Auch solle die zweite Stufe des so genannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt sowie die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) auf Telekommunikationsdienstleistungen an so genannte Wiederverkäufer erweitert werden.
Bundesfinanzministerium, PM vom 17.07.2020