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Jahressteuergesetz 2020: Bundesrat setzt sich für Ehrenamt ein

13.10.2020

Der Bundesrat hat sich am 09.10.2020 ausführlich mit den Regierungsplänen für das Jahressteuergesetz 2020 auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme zeigt er zahlreichen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf auf – vor allem im Einkommensteuergesetz und der Abgabenordnung.
Der Bundesrat wiederholt seine schon mehrfach geäußerte Forderung an Bundesregierung und Bundestag, ehrenamtliches Engagement steuerlich besser zu honorieren: Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.000 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro. Beide waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden.
Der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen soll nach Ansicht der Länder erhöht werden: von derzeit 5.000 auf künftig 7500 Euro.
Das Engagement von Freifunk-Initiativen für eine digitale Gesellschaft müsse ebenfalls unterstützt werden – sie sollten künftig als gemeinnützig anerkannt werden. Auch dies entspricht einer früheren Forderung der Länder, die der Bundestag bislang nicht aufgegriffen hat.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die Abziehbarkeit der Aufwendungen für einen Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld grundlegend neu geregelt werden müssen – als Folge der Corona-Krise. Nach derzeitigem Recht wird das Arbeiten im Home-Office steuerlich kaum berücksichtigt.
Deutliche Kritik übt der Bundesrat daran, dass der Bundestag den Regierungsentwurf zur Eindämmung so genannter Share Deals noch nicht weiter beraten hat. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet wird, die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen aber in bestimmten Fällen steuerfrei bleiben könne. Dies führe zu Steuerungerechtigkeit – und zu erheblichen Mindereinnahmen der Länderhaushalte.
Die Bundesregierung müsse zudem sicherstellen, dass in allen Fällen von Steuerbetrug, zum Beispiel im Zusammenhang mit so genannten Cum/Ex-Geschäften, sämtliche Taterträge abgeschöpft und Steuerausfälle vermieden werden.
Zahlreiche Änderungsvorschläge befassen sich mit dem Ziel, Firmen, Bürger sowie Steuerverwaltungen von zu viel Bürokratieaufwand zu entlasten.
Der Regierungsentwurf enthält über 100 Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen. Er soll das Mehrwertsteuersystemrecht im grenzüberschreitenden Online-Handel modernisieren, Steuerbetrug erschweren und die Rechtsvorschriften unternehmerfreundlicher gestalten. Zudem dient der Entwurf der Anpassung an aktuelle Steuer-Rechtsprechung und EU-Vorgaben.
EU-weit agierende Unternehmer müssten nach den Plänen der Bundesregierung künftig nicht mehr in jedem Mitgliedsstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen. Dies erfolgt dann allein im Heimatland des Unternehmers über ein Webportal – den so genannten One Stop Shop. Dort wird die Mehrwertsteuer zentral für alle EU-weiten Online-Umsätze abgerechnet. Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten können sich den Mitgliedsstaat aussuchen, in dem sie die Mehrwertsteuer zentral für sämtliche EU-Umsätze abwickeln.
Zur Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs im Onlinehandel mit Nicht-EU-Ländern sollen die Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden: Sie schulden künftig die Mehrwertsteuer der auf ihrer Plattform aktiven Händler.
Bis Ende 2021 sollen Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Die Steuerregelung für besonders günstige Mieten soll verbessert werden – um zu verhindern, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Um Investitionen insbesondere in der aktuellen Corona-Situation zu erleichtern, sind Flexibilisierungen beim so genannten Investitionsabzugsbetrag vorgesehen.
Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzamt und Arbeitgebern sollen Informationen künftig rein elektronisch austauschen – ausländische Versicherungen sind davon ausgenommen.
Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor – dieser hat am 08.10.2020 bereits mit den Beratungen in erster Lesung begonnen. Nach Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.
Bundesrat, PM vom 09.10.2020

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