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Jahresendspurt: Was steuerlich noch zu erledigen ist

09.12.2025

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler nocheinige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Konkrete Hinweisegibt der Bund der Steuerzahler (BdSt).

Wenn Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten oder Pflege-beziehungsweise Haushaltsarbeiten in diesem Jahr beauftragt wurden oder nochgeplant sind, könne ein Teil der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Werbis zum Jahresende entsprechende Rechnungen zahlt, kann laut BdSt mit einemSteuerbonus rechnen: Für Handwerkerleistungen winke eine Steuerermäßigung von20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – bis maximal 1.200 Europro Jahr. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen – etwa Garten- oderHausmeisterservice, Pflege- oder Reinigungsleistungen – seien absetzbar:Möglich seien 20 Prozent der Kosten, bei Haushaltsdiensten liege dieHöchstgrenze im Jahr bei bis zu 4.000 Euro.

Zudem sollten Steuerzahler prüfen, ob in diesem Jahr nochAusgaben für Krankheits- oder Kurkosten anfallen – dazu gehörten auchZahnarztkosten. Diese könnten steuerlich nur angesetzt werden, wenn derpersönliche einkommensabhängige Eigenanteil überschritten ist. Bei denWerbungskosten müsse der bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigtePauschbetrag von 1.230 Euro überschritten werden, um eine weitereSteuererstattung zu erhalten, so der BdSt. Wer diesen Betrag also schonerreicht hat, sollte Ausgaben zum Beispiel für einen Computer oder andereArbeitsmittel noch in diesem Jahr tätigen, um von einer höherenSteuererstattung zu profitieren. Und für Vermieter lohne sich ein Blick aufInvestitionen in vermietete Immobilien: Noch 2025 durchgeführteModernisierungen, Reparaturen oder Energiesanierungen könnten die steuerlicheBelastung deutlich reduzieren.

Besonders interessant sei die wieder eingeführte befristetedegressive Abschreibung. Durch Anschaffungen oder Baumaßnahmen, die noch diesesJahr beginnen, könnten höhere Abschreibungen in den ersten Jahren erreichtwerden.

Allgemein rät der BdSt dazu, Ordnung in seinen Unterlagen zuhalten. Würden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturzgemacht, lasse sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahreine neue Brille gekauft werden sollte oder ob Ausgaben besser verschobenwerden.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 08.12.2025

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