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Italien: Muss Vorschriften für besser funktionierendes Mehrwertsteuersystem umsetzen

28.09.2021

Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Italien zu richten, weil das Land ihr keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1910 (so genannte Quick-fixes-Richtlinie) in nationales Recht gemeldet hat.

Mit dieser Richtlinie werden bestimmte Mehrwertsteuervorschriften harmonisiert und verbessert. Sie enthält Klarstellungen und Sofortlösungen (so genannte Quick fixes) für bestimmte Situationen, die bisher unterschiedlich von den Mitgliedstaaten behandelt wurden, und soll so die mögliche Doppelbesteuerung oder Nichtbesteuerung vermeiden und den Unternehmen mehr Rechtssicherheit bieten.

Die neuen Bestimmungen vereinfachen den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und beruhen auf dem Grundsatz der Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat. Die Mitgliedstaaten mussten die notwendigen nationalen Regelungen bis zum 31.12.2019 erlassen und veröffentlichen.

Reagiert Italien nicht binnen zwei Monaten, kann die Kommission beschließen, den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen.

Europäische Kommission, PM vom 23.09.2021

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