Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Ist der Soli noch verfassungsgemäß?: BdS...

Ist der Soli noch verfassungsgemäß?: BdSt-Musterklage vor dem BFH

19.01.2023

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich am 17.01.2023 mit der Frage beschäftigt, ob der Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2020 noch verfassungsgemäß ist. Gegenstand der Verhandlung war laut Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) die Klage eines Ehepaars gegen die Festsetzung von Soli-Vorauszahlungen ab dem Jahr 2020. Der BdSt unterstütze die Klage als Musterverfahren. Am 30.01.2023 werde der BFH seine Entscheidung verkünden.

Der Soli sei als Ergänzungsabgabe stets mit dem Solidarpakt II – den besonderen Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer – verknüpft worden, erläutert der BdSt. Weil diese Aufbauhilfen Ende 2019 ausliefen, ist aus Sicht des Steuerzahlerbundes auch die Rechtfertigung für die weitere Erhebung des Solidaritätszuschlags entfallen. Zudem seien die Steuereinnahmen seit Erhebung des Solidaritätszuschlags deutlich gestiegen – deshalb bestehe in der Sache keine besondere Finanzierungsnotlage. Schließlich gehe es dem BdSt auch um Rechtssicherheit sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für den Bundeshaushalt. Sollte der Solidaritätszuschlag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein, müssten die Staatsfinanzen neu geordnet werden

Im Fall, der jetzt dem BFH vorliege, wende sich ein Ehepaar aus Bayern gegen seinen Vorauszahlungsbescheid. Dort habe das Finanzamt für das Jahr 2020 neben den Einkommensteuervorauszahlungen auch den Soli festgesetzt. Die Kläger verlangten, so der BdSt, dass die Soli-Vorauszahlungen ab 2020 auf null herabgesetzt werden, da keine Berechtigung mehr für die Erhebung der Ergänzungsabgabe bestand. Das Finanzgericht (FG) habe die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Gesetzgeber theoretisch noch bis Ende 2020 eine Änderung vornehmen und für den Soli einen neuen Rechtfertigungsgrund nachschieben könnte. Allerdings habe das FG die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung in der Sache zugelassen. Diese sei eingelegt worden.

Mit der mündlichen Verhandlung des BFH zu der Musterklage sei die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Soli in eine weitere Runde gegangen, zeigt sich der BdSt zufrieden. Bisher habe politisch erreicht werden können, dass zumindest seit 2021 nicht mehr alle Soli-Zahler den Zuschlag entrichten müssen (5,5 Prozent als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer). Zwar zahlten im Rahmen der Einkommensteuer viele Steuerzahler nicht mehr den Soli. Er belaste aber dennoch die Mitte, kleine und mittelständische Betriebe. Dazu kämen viele Sparer durch die Abgeltungsteuer sowie Betriebe mit Körperschaftsteuer, die ebenso den Soli weiterzahlen müssten. Nun gehe es um die Entscheidung, ob dieser Zustand insgesamt mit der Verfassung vereinbar ist.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 17.01.2023

Mit Freunden teilen