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IS finanziell unterstützt: Bewährungsstrafe für 38-Jährigen

17.10.2023

Weil er an einen in Syrien als IS-Kämpfer tätigen Freund 300 Euro gesendet hat, ist der 38-jährige Kamal Christoph S. aus dem Raum Hildesheim zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle bejahte eine strafbare Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Ein Monat der Strafe gilt bereits als vollstreckt.

Der Angeklagte hatte um die Jahreswende 2015/2016 veranlasst, dass seinem in Syrien als IS-Kämpfer tätigen Freund Dominic W. 300 Euro ausgezahlt werden. W. befand sich in finanziellen Schwierigkeiten und brauchte das Geld für seinen Lebensunterhalt sowie für Medikamente.

Die Transaktion sollte im Rahmen des so genannten Hawala-Systems erfolgen. Der Angeklagte übergab hierfür dem gesondert verfolgten Rabih O. in Deutschland 400 Euro. Dabei wusste er, dass er mit dieser Zahlung nicht nur seinen Freund, sondern zugleich auch den IS unterstützte, weil sein Freund mit diesem Geld seine Gesundheit sowie Kampfkraft aufrechterhalten und weiter dem IS zur Verfügung stellen konnte.

Dem Urteil liegt eine Verständigung zugrunde. Der Angeklagte hatte sich über eine Verteidigererklärung geständig zur Sache eingelassen.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 16.10.2023, 5 StS 2/22, nicht rechtskräftig

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