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Internetnutzung nachverfolgt: Meta-Konzern muss Nutzer Schadensersatz leisten
Wegen Datenschutzverstößen muss Meta einem Nutzer seinersozialen Netzwerke Schadensersatz zahlen. Dazu hat das Oberlandesgericht (OLG)Jena den Konzern verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts ermöglichen BusinessTools, die Meta an Webseiten- und App-Betreiber verteilt, dem Konzern eineweitreichende Nachverfolgung der Internetnutzung der Mitglieder seiner sozialenNetzwerke.
Dabei fielen auch sensible personenbezogene Daten wie etwazu Gesundheitsfragen an, beispielsweise wenn ein Nutzer zu psychischenStörungen recherchiere, über Arztportale nach therapeutischer Hilfe suche oderin einer Online-Apotheke Medikamente bestelle. Die Erfassung und Speicherungsolcher Daten finde dabei grundsätzlich auch dann statt, wenn die Betroffenennicht im sozialen Netzwerk eingeloggt sind und keine wirksame Einwilligung indie Datenübermittlung erteilt haben.
Das OLG ist zu dem Schluss gekommen, dass dieseDatenverarbeitung durch Meta nicht gerechtfertigt ist, sondern ein Systemanlassloser Datensammlung darstellt, das Grundprinzipien des europäischenDatenschutzrechts wie Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierungwiderspricht. Es hat dem klagenden Verbraucher 3.000 Euro Schadensersatzzugesprochen. Die Höhe des Schadensersatzes begründet das OLG mit derlanganhaltenden und weitreichenden Aufzeichnung eines beträchtlichen Teils des Privatlebensdes Betroffenen durch Meta.
Neben Schadensersatz hat das OLG den Konzern auch zu einerumfassenden Auskunft über die von ihm gesammelten personenbezogenen Daten desKlägers sowie zu deren Löschung verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat dieRevision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 02.03.2026, 3 U 31/25,nicht rechtskräftig