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Internet langsam oder teuer: Anbieter muss nachbessern

12.03.2024

Die Bundesnetzagentur hat erstmals einen Anbieter verpflichtet, einen Haushalt mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Die dort verfügbaren Telekommunikationsdienste erfüllten bislang nicht die Mindestanforderungen.

Auslöser für die Entscheidung der Bundesnetzagentur war die Beschwerde eines Verbrauchers aus Niedersachsen, dessen Wohnort konnte nur mit einer Internetverbindung zu einem zu hohen Verbraucherpreis versorgt werden konnte. Die Bundesnetzagentur stellte auf Grundlage der gesetzlichen Mindestanforderungen eine Unterversorgung fest. Dazu gehörte auch, dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden.

Daraufhin hatten alle am Markt tätigen Telekommunikationsanbieter einen Monat Zeit, eine Mindestversorgung anzubieten. Da sich kein Unternehmen zu einer freiwilligen Nachbesserung bereiterklärte, verpflichtete die BNetzA einen der Anbieter nun, gegenüber dem Verbraucher eine Mindestversorgung erbringen, die sich nach den gesetzlich festgelegten Werten richtet: Einem Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und einem Upload von mindestens 1,7 Megabit. Diese Versorgung muss der Anbieter zu einem erschwinglichen Verbraucherpreis erbringen. Für diesen habe die Bundesnetzagentur zuletzt circa 30 Euro pro Monat errechnet.

Das verpflichtete Unternehmen kann die Entscheidung der Bundesnetzagentur noch gerichtlich prüfen lassen.

Bundesnetzagentur, PM vom 11.03.2024

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