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Internationale Unternehmensbesteuerung: OECD hat konkrete Pläne

07.07.2021

Für international tätige Großunternehmen soll es künftig eine neue Weltsteuerordnung geben. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat dazu ein Zwei-Säulen-Konzept ins Leben gerufen, das eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte und eine Mindestbesteuerung vorsieht, mit der mehr Steuergerechtigkeit geschaffen werden soll. Über die Pläne berichtete die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) am 01.07.2021 in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des rheinland-pfälzischen Landtags.

"In einer zunehmend globalisierten Welt darf es nicht länger möglich sein, dass multinational aufgestellte Unternehmen ihre Gewinne dorthin verschieben, wo der geringste Steueraufwand entsteht. Darauf ist eine abgestimmte Antwort der Staatengemeinschaft dringend notwendig", so Ahnen.

Im Fokus stünden hochprofitable Unternehmen, die beispielsweise auf digitalen Geschäftsmodellen basierten. In den Marktstaaten hätten diese bisher nur einen geringen Teil ihrer Gewinne versteuern müssen. Künftig sollen die Marktstaaten stärker an diesen Gewinnen partizipieren. Zugleich sei beabsichtigt, so Ahnen, durch die weltweit geltende Mindestbesteuerung den bisherigen Niedrigsteuerländern die Attraktivität zu entziehen. Der seit vielen Jahren zu beobachtende Wettlauf um die niedrigsten Steuersätze solle so unterbunden werden.

"Dieser Form des schädlichen Steuerwettbewerbs muss ein Riegel vorgeschoben werden. Denn er geht auf Kosten der Länder, in denen die Gewinne zwar erwirtschaftet, aber durch gezielte Gewinnverlagerung in Staaten mit niedrigen Steuersätzen nicht angemessen versteuert werden", sagte Finanzministerin Ahnen abschließend.

Finanzministerium Rheinland-Pfalz, PM vom 01.07.2021

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