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Innerstaatliche Steuergestaltungen: Steuerberaterkammer erneut Kritik an Mitteilungspflicht

25.07.2024

Vor dem Hintergrund des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 weist die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) darauf hin, dass sie die geplante Mitteilungs­pflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen ablehnt.

Sie verweist auf den am 12.07.2024 veröffentlichten Abschlussbericht der vom Bundesfinanzministerium eingesetzten Expertenkommission zur vereinfachten Unternehmenssteuer: Diese missbillige eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Gestaltung ebenfalls.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 17.07.2024

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