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Influencer: Finanzministerium Baden-Württemberg veröffentlicht Steuerguide

14.06.2022

Der neue Steuerguide gibt einen Überblick darüber, welche Steuerarten für Influencerinnen und Influencer infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen müssen.

Influencerinnen und Influencer bewerben - meistens gegen Geld - Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen. Auch diese Art von Marketing ist ein steuerpflichtiges Business. Das Finanzministerium hat deshalb in einem Steuerguide für Influencerinnen und Influencer die wichtigsten Steuerregeln zusammengestellt.

Der Steuerguide gibt einen Überblick darüber, welche Steuerarten für Influencerinnen und Influencer infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen müssen. Er ersetzt allerdings keine Fachberatung. Hier empfiehlt sich der Kontakt zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Influencer sind eine etablierte Berufsgruppe. Auch sie müssen unter Umständen Steuern zahlen. Unser neuer Steuerguide zeigt, was als Influencer steuerlich zu beachten ist.“

Ob eine Influencerin oder ein Influencer Steuern zahlen muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Einer der wichtigsten Faktoren ist, wie hoch die Einkünfte sind.

Wichtig: Auch Werbegeschenke sind Einnahmen und als solche mit ihrem Marktwert anzusetzen.

Erhalten Influencerinnen und Influencer Gratisprodukte und Geschenke, beispielsweise kostenlose Hotelübernachtungen, dann beziehen sie sogenannte "Sachzuwendungen". Hierauf sind Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zu bezahlen. Dafür wird der Marktwert angesetzt.

Steuer-Checkliste:

  • Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt

  • Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben

  • Übermittlung des Fragebogens zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit elektronisch über www.elster.de an das Finanzamt

Zum PDF auf der Internetseite des FinMin Baden-Würtemberg

FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 09.06.2022

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