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Inflationsausgleich: Prämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei

25.10.2022

Seit Oktober 2022 können Arbeitnehmende bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei als Prämie zum Inflationsausgleich erhalten. Allerdings ist die Auszahlung einer solchen Prämie für Arbeitgeber freiwillig, worauf die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hinweist.

Die Inflationsausgleichsprämie könne bis Ende 2024 ausgezahlt werden, sei aber auf 3.000 Euro begrenzt. Wer sie also bereits in 2022 in voller Höhe erhält, könne 2023 oder 2024 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen, so die VLH. Gestaffelte Prämien-Zahlungen seien aber möglich.

Auch müsse der Betrag als Inflationsausgleichsprämie gekennzeichnet sein, zum Beispiel im Verwendungszweck des Überweisungsträgers.

Wer zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei jeweils anderen Arbeitgebenden hat, dürfe die Prämie in voller Höhe für jedes Dienstverhältnis erhalten, auch innerhalb eines Kalenderjahres.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 24.10.2022

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