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Inflation: AfD will Schutz durch Steuertarif auf Rädern

18.02.2022

Der Einkommensteuertarif soll jährlich zu Beginn eines jeden Veranlagungszeitraums an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst werden. Dies soll erstmals mit Wirkung ab 01.01.2022 erfolgen, heißt es in einem Antrag der AfD-Fraktion (BT-Drs. 20/698) mit dem Titel "Inflationsgetriebene kalte Progression verlässlich stoppen". Außerdem wird verlangt, die geänderte Tarifformel jeweils im vierten Quartal des dem Veranlagungszeitraum vorausgehenden Kalenderjahres zu beschließen.

In der Begründung erläutert die AfD-Fraktion, dass die Einführung eines so genannten Tarifs auf Rädern unbedingt notwendig sei, da nur eine Indexierung eine regelmäßige steuerliche Antwort auf die steigende Inflation geben könne. Die im Zweiten Familienentlastungsgesetz vorgenommene Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs für den Veranlagungszeitraum 2021 um 1,5 Prozent und für 2022 um weitere 1,5 Prozent beruhe auf inzwischen völlig überholten Inflationsprognosen. Das Statistische Bundesamt weise für 2021 eine Inflation in Höhe von 3,1 Prozent aus. Würde die Bundesregierung den Anstieg der Inflation durch ein neues Steuergesetz ausgleichen, bedeutete dies eine Entlastung der Steuerzahler um 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2022, schreibt die Fraktion unter Berufung auf eine Studie.

Deutscher Bundestag, PM vom 16.02.2022

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