"Wachstumsbooster": Kabinett beschließt Steueranreize für private Investitionen
Online-Ehe nach US-Recht: Trotz Anerkennung in Bulgarien in Deutschland unwirksam
Immobilienverkauf: Grüne wollen stärkere Besteuerung
Die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien soll nach dem Willen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen entfallen.
In einem entsprechenden Antrag (BT-DRs. 21/356) beziffert die Fraktion die dadurch generierbaren Steuereinnahmen auf sechs Milliarden Euro. Konkret geht es darum, die so genannte Spekulationsfrist für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien, also die Steuerfreiheit nach zehn Jahren Haltedauer für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, abzuschaffen.
Die Grünen wollen ferner die Gewerbesteuerfreiheit vermögensverwaltender Kapitalgesellschaften im Immobilienbereich beenden. Davon versprechen sie sich Steuermehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro.
Eine weitere Milliarde Euro könnte dem Antrag zufolge in den Staatssäckel fließen, wenn die Besteuerung bei so genannten Share Deals grundlegend reformiert würde, "sodass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt".
Die Antragstellerin will ferner die Befreiung bei der Erbschaftssteuer für Erbschaften ab 300 Wohneinheiten beenden. Das gilt auch für die Verschonungsbedarfsprüfung bei der Vererbung von sehr großen Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro, "die de facto meist zu einer kompletten Steuerbefreiung dieser sehr großen Erbschaften und damit zu einer sehr regressiv wirkenden Erbschaftsbesteuerung" führe.
In ihrem Antrag thematisieren die Grünen ferner die "organisierte Steuerhinterziehung", die es "entschieden zu bekämpfen" gelte. Unter anderem geht es dabei um "schätzungsweise 28,5 Milliarden Euro Steuerschäden durch Cum-Cum-Fälle". Gefordert werden auch "effektive Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug".
Deutscher Bundestag, PM vom 04.06.2025