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Immobilienkauf in Nordrhein-Westfalen: Entlastung bei Grunderwerbsteuer in 2022

30.05.2022

In Nordrhein-Westfalen gibt es bei der Grunderwerbsteuer im Jahr 2022 eine erste Entlastung für die Käufer. Dies teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen e.V. mit.

Wer ein Haus oder ein Grundstück kauft, zahle in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. In den meisten anderen Bundesländern liege der Steuersatz deutlich darunter. Die Landesregierung habe für das Jahr 2022 ein Förderprogramm für Nordrhein-Westfalen eingeführt. Es werde bei der Anschaffung von Wohneigentum für natürliche Personen ein Zuschuss von zwei Prozent der Kaufsumme für die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises gewährt. Stichtag für das Förderprogramm sei der 01.01.2022. Es gelte das Datum des Kaufvertrages, so der BdSt. Das Förderprogramm ende am 31.12.2022. Das Eigenheim oder die Eigentumswohnung müsse von den Käufern und ihren Familien selbst genutzt werden. Der Antrag sei durch alle im Erwerbsvertrag beziehungsweise im Zuschlagsbeschluss aufgeführten Erwerber gemeinsam zu stellen. Die Wohnimmobilie, für die die Förderung beantragt wird, müsse in Nordrhein-Westfalen liegen. Gefördert werde der Erwerb von Neu- und Bestandswohnimmobilien. Der Erwerb unbebauter Grundstücke sei ebenfalls förderfähig. Der Antragstellende müsse die Wohnimmobilie selbst als Hauptwohnung nutzen.

Die Bewilligungsbehörde im Sinne der Förderrichtlinie sei die NRW.BANK. Zuwendungen werden laut BdSt nur auf Antrag gewährt. Anträge seien an die Bewilligungsbehörde im von ihr bereitgestellten Online-Portal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages unter Beifügung der notwendigen Unterlagen zu stellen. Der Online-Antrag sei auszudrucken, zu unterschreiben und dann elektronisch an die Bewilligungsbehörde zu übermitteln.

Aus Sicht des BdSt kann dieses Förderprogramm nur ein erster Schritt für eine dauerhafte Entlastung bei der Grunderwerbsteuer sein. Der BdSt fordert in einem ersten Schritt einen Stufentarif, bei dem Immobilienerwerb bis 250.000 Euro steuerfrei bleibt. Bis 500.000 Euro solle der Steuersatz 3,5 Prozent betragen, bei einem Kaufpreis von mehr als 500.000 Euro dann fünf Prozent. Der Ersterwerb einer Wohnimmobilie sollte nach Ansicht des BdSt generell steuerfrei sein.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 27.05.2022

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