Pflegegelder aus öffentlichen Mitteln für verhaltensauffällige Kinder: Können steuerfreie Beihilfen sein
Überbrückungshilfe II für KMU: Onlineportal ist freigeschaltet
Homeoffice: Steuerzahlerbund fordert bessere Anerkennung
Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig sind, sollten keine steuerlichen Nachteile haben. Daher müsse das Arbeiten im Homeoffice steuerlich besser berücksichtigt werden, fordert der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel. Möglich wäre dies seiner Meinung nach durch eine Ergänzung im Jahressteuergesetz, zu dem derzeit das Gesetzgebungsverfahren läuft.
Aktuell könnten nur die Kosten für ein separates Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden, erläutert der BdSt. Ausgaben für eine provisorische Arbeitsecke akzeptiere das Finanzamt nicht. Das treffe vor allem Familien, die aufgrund des Wohnungszuschnitts und des Platzbedarfs meist nicht über ein extra Arbeitszimmer verfügen. Häufig werde dann in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch gearbeitet – auch diese Notlösung sollte das Steuerrecht anerkennen. Deshalb plädiere der BdSt für eine Werbungskostenpauschale von beispielsweise 100 Euro pro Monat – dies entspräche dem Vorschlag einiger Bundesländer von fünf Euro pro Tag.
Damit alle Arbeitnehmer schon bei ihrer nächsten Einkommensteuererklärung davon profitieren, sollte jetzt das Jahressteuergesetz 2020 ergänzt werden, meint der BdSt. Das Gesetz wird am 26.10.2020 im Finanzausschuss des Bundestages behandelt. Kommt eine Homeoffice-Regelung nicht rechtzeitig zustande, müssten Arbeitnehmer gegebenenfalls mit Steuernachzahlungen rechnen, wenn bei ihnen im Lohnsteuerabzugsverfahren ein Freibetrag für die (nicht getätigten) Fahrten zur Arbeit hinterlegt war. Oder die Steuererstattung falle geringer aus, weil die Pendlerpauschale nur eingeschränkt angesetzt werden kann. Das sollte der Gesetzgeber vermeiden, so der BdSt abschließend.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 21.10.2020