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Homeoffice-Pauschale: Nordländer fordern Verlängerung

12.09.2022

Die Nordländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen machen sich auf Bundesebene für eine Verlängerung der Home-Office-Pauschale im Steuerrecht stark.

Seit 2020 sei es den Bürgern möglich, einen Teil ihrer Kosten, die durch Arbeit im Home-Office entstehen, steuerlich als Pauschale geltend zu machen. Dabei könnten arbeitstäglich fünf Euro ohne weiteren Nachweis steuermindernd als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dieser Betrag sei jährlich auf maximal 600 Euro gedeckelt. Diese Regelung sei wegen der verstärkten Verlagerung der Arbeitswelt in das Homeoffice während der Corona-Pandemie geschaffen worden und sollte eigentlich zum 31.12.2022 auslaufen.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (Hamburg), Finanzministerin Monika Heinold (Schleswig-Holstein), Finanzminister Heiko Geue (Mecklenburg-Vorpommern) und Finanzsenator Dietmar Strehl (Bremen) sehen die große Akzeptanz dieser Regelung bei den Arbeitnehmern und setzen sich für eine Verlängerung bis Ende 2023 ein. Dafür stellen sie einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Entwurfes eines Jahressteuergesetzes über den Bundesrat.

Die Fortgeltung der Homeoffice-Pauschale könne über die von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus einen Beitrag zur Entlastung der Bürger leisten, so Finanzsenator Dressel. Strehl meint, es sei absehbar, dass viele Menschen auch in diesem Herbst und Winter wieder im Homeoffice arbeiten werden. Die Arbeitnehmer trügen dann die gestiegenen Energiepreise, die in ihrer Arbeitszeit zu Hause anfallen. Eine schnelle und unbürokratische Entlastung der Arbeitnehmer sei daher notwendig.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 01.09.2022

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