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Homeoffice: Hessens Finanzminister möchte steuerliche Vorteile ausweiten und vereinfachen

15.07.2020

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) möchte es Bürgern, die von zu Hause arbeiten, erleichtern, hierfür steuerliche Vorteile zu nutzen. Dazu will er die bestehenden Abzugsmöglichkeiten für Arbeitszimmerkosten mit einer so genannten Einfachvariante ergänzen.

Durch die Arbeit im Homeoffice bekämen die privaten Wohnkosten einen beruflichen Touch, so Boddenberg. Dennoch könnten die Kosten nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden, zum Beispiel, weil das heimische Arbeitszimmer gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt. Deswegen wolle er, dass die steuerlichen Vorteile für die Arbeit im Home-Office unbürokratisch ausgeweitet werden, so Boddenberg. Wer im Homeoffice arbeitet, solle für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von fünf Euro, maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten abziehen können.

Um die Pauschale zu erhalten, muss nach den Plänen des Finanzministers der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, soll keinen Unterschied machen. "Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht", so Michael Boddenberg.

"Der hessische Vorschlag trägt zur Steuervereinfachung bei und kann helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden. Die neue Regelung würde also beiden Seiten helfen: Der Bürger hätte weniger Bürokratie beim Ausfüllen der Steuererklärung und auch die Finanzämter würden entlastet", sagte Hessens Finanzminister abschließend.

Finanzministerium Hessen, PM vom 13.07.2020

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