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Hohe Energiekosten: Bund plant steuerliche Entlastungen
Wegen der hohen Energiekosten hat der Bund ein Maßnahmenpaket beschlossen, das auch steuerliche Entlastungen enthält. Hintergrund sei, so das Bundesfinanzministerium (BMF), dass der Angriff Russlands auf die Ukraine die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft habe.
Das Maßnahmenpaket des Bundes sieht nach dem Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 23.03.2022, welches das BMF veröffentlicht hat, unter anderem eine Energiepreispauschale vor. Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5) soll einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Der Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) "on top" gewährt werden. Er soll weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern.
Die Auszahlung erfolgt laut BMF über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstherrn. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbstständige sollen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten. Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an die Bürger zu ermöglichen, werde die Bundesregierung möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln, so das BMF.
Zur Abfederung besonderer Härten für Familien will der Bund zudem schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen auszahlen. Der Bonus werde auf den Kinderfreibetrag angerechnet, so das BMF.
Geplant ist außerdem eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate. Die Kraftstoffpreise hätten sich in den vergangenen Monaten stark erhöht, heißt es in der Veröffentlichung zum Maßnahmenpaket des Bundes. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdöl zu machen, könne diese Entwicklung verstärken. Es gelte, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, zu reduzieren. Daher solle befristet für drei Monate die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Dabei stelle der Bund auch sicher, dass die Absenkung an die Verbraucher weitergegeben wird.
Bundesfinanzministerium, PM vom 24.03.2022