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Höhere Erbschaftsteuer-Freibeträge: Bayern bleibt dran

28.11.2022

Der Bundesrat hat den von Bayern eingebrachten Entschließungsantrag mit der Forderung nach einer Erhöhung der Freibeträge und Regionalisierung der Erbschaftsteuer am 25.11.2022 in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärt dazu, im Finanzausschuss weiter für höhere Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer kämpfen zu wollen.

Die aktuell geltenden Freibeträge seien seit 2009 nicht mehr angepasst worden und hätten mittlerweile ihre Entlastungswirkung stark eingebüßt. Die Immobilienpreise vor allem in Ballungsräumen hätten sich zum Teil verdoppelt oder verdreifacht – die Freibeträge seien jedoch seit 13 Jahren nicht angehoben worden. Die Erbschaftsteuer dürfe nicht ein treibender Faktor dafür sein, dass Wohneigentum nicht von einer Generation in die nächste übertragen werden kann.

Die persönlichen Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer gölten seit 2009 unverändert. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise und der Inflation sei bereits – unabhängig von den im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgesehenen Änderungen bei der Grundstücksbewertung – ihre Entlastungswirkung kaum mehr vorhanden. Mit Anpassung der Grundbesitzbewertung an die tatsächlichen Entwicklungen steige die Bewertung von Immobilien ab 2023 nun in vielen Städten und Gemeinden nochmal zusätzlich, gibt das Finanzministerium Bayern zu bedenken.

Finanzministerium Bayern, PM vom 25.11.2022

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