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Hochwasserschäden: Aufbauhilfefonds soll helfen

24.08.2021

Das Bundeskabinett hat am 18.08.2021 ein Aufbauhilfegesetz auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist die Errichtung eines nationalen Fonds "Aufbauhilfe 2021" als Sondervermögen des Bundes. Das Sondervermögen soll Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen sowie zur Wiederherstellung der vom Starkregen und Hochwasser zerstörten Infrastruktur bereitstellen.

Das Sondervermögen werde mit Mitteln des Bundes in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet, teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit. Darin enthalten seien Ausgaben für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes in Höhe von zwei Milliarden Euro. Diese werde der Bund allein tragen. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro würden solidarisch jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert.

Der Bund werde in einer ersten Tranche aus dem Bundeshaushalt 2021 Mittel in Höhe von 16 Milliarden Euro dem Sondervermögen zuführen. Ab 2022 sollen die Zuweisungen des Bundes dann bedarfsgerecht nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes erfolgen. Dies solle die Liquidität des Sondervermögens sichern und dafür sorgen, dass ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die Finanzierungsbeteiligung der Länder soll über eine Anpassung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre erfolgen.

Zudem soll durch eine Änderung des Baugesetzbuchs die befristete Errichtung mobiler baulicher Anlagen zur Wohnnutzung für Betroffene von Hochwasserkatastrophen sowie mobiler Infrastruktureinrichtungen (zum Beispiel Rathaus, Schule, Kindertagesstätte) in von Hochwasserkatastrophen betroffenen Gemeinden bauplanungsrechtlich erleichtert werden.

Das Gesetzgebungsverfahren soll sehr kurzfristig abgeschlossen werden. Mit dem Gesetz wird die Bundesregierung laut BMF zudem ermächtigt, im Einvernehmen mit den Ländern eine Verordnung zu erlassen, in der die Aufteilung der Mittel für den Wiederaufbau auf die betroffenen Länder und die Ermittlung einheitlicher Förderungsgrundsätze festzulegen sind.

Wie das BMF mitteilt, werden bei der Verteilung der Mittel auf Bund, Länder und Gemeinden sowie bei der Gewährung der Hilfen die unterschiedlichen Schadensbelastungen der Betroffenen berücksichtigt.

Bundesfinanzministerium, PM vom 18.08.2021

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