Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Hochstraße Süd in Ludwigshafen: Stadt mu...

Hochstraße Süd in Ludwigshafen: Stadt muss Abrissfirma keine Mehrkosten zahlen

26.10.2022

Die Stadt Ludwigshafen muss die Mehrkosten, die einer von ihr mit dem Abriss der einsturzgefährdeten Pilzhochstraße beauftragten Firma für die erforderliche Abstützkonstruktion während der Rückbauarbeiten entstanden sind, nicht übernehmen. Dies hat das Landgericht (LG) Frankenthal entschieden.

Die Rückbauarbeiten wurden letztlich aufwendiger ausgestaltet als ursprünglich seitens der Abbruchfirma geplant. Die Stadt verweigerte die Zahlung weiteren Werklohns und wies darauf hin, dass man sich bei Auftragserteilung auf einen Pauschalpreis für die Abbrucharbeiten geeinigt habe. Die genaue Ausgestaltung der Abstützkonstruktion für die einsturzgefährdete Brücke sei dabei offengeblieben. Wie die Abbruchfirma die Abstützkonstruktion im Konkreten ausgestalte, sei Sache der Firma gewesen und betreffe deren Kalkulationsrisiko.

So sah es auch das LG Frankenthal. Wie die Abstützkonstruktion im Einzelnen ausgestaltet werde, sei der Abbruchfirma freigestellt gewesen. Es habe somit weder eine Änderung der ursprünglich geschuldeten Leistung stattgefunden noch sei seitens der Stadt eine Änderungsanordnung erfolgt. Ein Anspruch auf Mehrvergütung sei daher abzulehnen.

Nachdem erhebliche Beschädigungen in der Stützkonstruktion der Pilzhochstraße festgestellt worden waren, die zu Verkehrssperrungen auf und unterhalb der Brücke geführt hatten, hatte die Stadt – nach einem entsprechenden Vergabeverfahren – die klagende Firma Ende 2019 mit dem Abbruch der einsturzgefährdeten Pilzhochstraße beauftragt. Es wurde ein Pauschalpreis von rund fünf Millionen Euro vereinbart, der seitens der Stadt auch bezahlt wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen eines Monats Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht eingelegt werden.

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 25.10.2022, 6 O 134/21, nicht rechtskräftig

Mit Freunden teilen