Wohngemeinnützigkeit: Soll wieder eingeführt werden
Unterschiedlich hohe Entfernungspauschale: Verfassungsgemäß?
Hinzurechnungsbesteuerung: Vordruckmuster bekannt gegeben
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG) für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31.12.2021 beginnen, und Erläuterungen hierzu bekannt gegeben.
Zum Vordruckmuster zur Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, gehören
Der Hauptvordruck ASt 1 B - Erklärung zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen
Die Anleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG
Die Anlage FB-ASt – Angaben zum Feststellungsbeteiligten
Die Anlage NaP – Angaben zu nahestehenden Personen
Die Anlage Erwb – Angaben zu erweitert beschränkt steuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten
Die Anlage MT – Geltendmachung des Motivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG).
Ebenso bekannt gegeben hat das BMF das Vordruckmuster für die Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist.
Die Vordrucke sind laut BMF auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster zu erstellen. Sie stehen ab dem 01.07.2024 im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbare Formulare bereit.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 25.07.2024, IV B 5 - S 1369/19/10001 :004