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Hilfe für Unternehmen in der Corona-Krise: EU-Kommission will befristeten Beihilferahmen verlängern und anpassen
Die Europäische Kommission will den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der COVID-19-Pandemie bis zum 30.06.2021 verlängern und seinen Geltungsbereich anpassen. Einen entsprechenden Vorschlagsentwurf hat sie am 05.10.2020 den Mitgliedstaaten vorgelegt.
Ziel ist es, den Mitgliedstaaten insbesondere auch dann, wenn der Befristete Rahmen bisher noch nicht vollständig genutzt werden konnte oder musste, die Möglichkeit zu geben, Unternehmen in der Coronakrise zu unterstützen. Gleichzeitig soll der faire Wettbewerb geschützt werden.
Der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens soll ausgeweitet werden, um der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit und den Bedürfnissen der Unternehmen mit hohen Umsatzeinbußen Rechnung zu tragen. Hierfür soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden, einen Beitrag zu den nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten von Unternehmen zu leisten. Diese Unterstützung soll verhindern, dass sich die Kapitalausstattung der Unternehmen verschlechtert. Sie soll den Unternehmen die Fortführung des Betriebs ermöglichen und eine solide Grundlage für die Erholung von der Krise verschaffen.
Die Voraussetzungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen auf der Grundlage des Befristeten Rahmens sollen angepasst werden, und zwar insbesondere die Voraussetzungen für den Ausstieg des Staates aus Unternehmen, an denen er bereits vor der Rekapitalisierung einen Anteil gehalten hat. Nach den vorgeschlagenen Änderungen könnte der Staat auf der Grundlage einer unabhängigen Bewertung aus solchen Beteiligungen aussteigen, wobei die Vorkehrungen zur Wahrung des wirksamen Wettbewerbs im Binnenmarkt aufrechterhalten würden.
Die Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen.
Europäische Kommission, PM vom 05.10.2020