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Hessengeld: Soll Grundsteuerbelastung abdämpfen

29.08.2024

Menschen, die erstmals und für die eigene Nutzung eine Wohnimmobilie in Hessen kaufen, werden mit dem so genannten Hessengeld unterstützt. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, hat das Landeskabinett nun die Richtlinie für diese Förderung beschlossen: Ihr könnten Interessierte wichtige Informationen entnehmen. Noch im Herbst sollen die ersten Anträge gestellt werden können.

Die Grunderwerbsteuer falle beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken an und sei Teil der Kaufnebenkosten. Mit dem Hessengeld sollen die Bürger hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet werden, teilt das hessische Finanzministerium mit.

Das Hessengeld gelte rückwirkend für Käufe, die ab dem 01.03.2024 getätigt wurden. Maßgeblich sei das Datum der Beurkundung des Kaufvertrages. Im Herbst sollen die ersten Anträge digital gestellt werden können. Ziel sei, noch 2024 das erste Hessengeld auszuzahlen.

Die Förderung betrage 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht. Die Förderung werde bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und in zehn gleichen jährlichen Raten ausgezahlt. Da das Hessengeld von der Grunderwerbsteuer entlasten soll, könne es nicht höher sein als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer.

Die jetzt beschlossene Richtlinie ist nach Angaben des Finanzministeriums auf "www.hessengeld.de" zu finden. Dort gebe es auch viele weitere, aktuelle Informationen, etwa eine interaktive Fragen-und-Antworten-Liste.

Finanzministerium Hessen, PM vom 27.08.2024

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