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Hessen: Weihnachtsfrieden der Finanzämter

15.12.2020

"Wir wahren auch in diesem Jahr die Tradition: Ab dem 18. Dezember gilt für unsere 35 Finanzämter der Weihnachtsfrieden". Dies kündigte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am 13.12.2020 an.

Danach sehen die Finanzämter in Hessen bis auf Ausnahmefälle für die Zeit vom 18. bis 31.12.2020 davon ab, für die Bürger belastende Maßnahmen zu ergreifen. So sollen die Bürger die Weihnachtsfeiertage unbeschwert genießen können.

So werde die hessische Steuerverwaltung ab 18.12.2020 grundsätzlich keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen, Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen, Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen, Vollstreckungshandlungen unterlassen und keine Außenprüfungshandlungen vornehmen. In Steuer- und Bußgeldverfahren werde die Steuerverwaltung die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen nicht bekannt geben, Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen, keine Bußgeldbescheide zustellen und Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

Allerdings gelte dies nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen, unterstreicht das hessische Finanzministerium, und nennt als Beispiele die Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sowie Säumniszuschläge. Auch im Einzelfall notwendige Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse vorgenommen werden müssten (zum Beispiel bei drohender Verjährung), würden vorgenommen.

Hessisches Ministerium der Finanzen, PM vom 13.12.2020

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