Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Hessen setzt sich ein: Homeoffice-Pausch...

Hessen setzt sich ein: Homeoffice-Pauschale entfristen und steuerliche Erleichterungen für Unternehmen erweitern

23.03.2022

Hessen setzt sich für eine dauerhafte Homeoffice-Pauschale und eine Erweiterung coronabedingter Steuererleichterungen für Unternehmen ein. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, berät am 24.03.2022der Finanzausschuss des Bundesrates über die Länderinitiativen.

"Das Homeoffice hat sich während der Corona-Pandemie etabliert und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schätzen die neue Flexibilität. Diesen Vorteil möchten wir auch über die Corona-Zeit hinaus erhalten und wollen die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft mit der unbürokratischen Homeoffice-Pauschale entlasten", so Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU). Gerade diejenigen, die sich kein eigenes Arbeitszimmer einrichten können, profitierten von der einfachen Variante. Fünf Euro am Tag, bis zu 600 Euro, könnten als Werbungskosten pro Jahr geltend gemacht werden, egal ob am Küchentisch gearbeitet wird, in der Arbeitsecke oder in einem eigenen Arbeitszimmer. Das sei unbürokratisch und trage zur Steuervereinfachung bei.

Die Homeoffice-Pauschale, die noch von der vorherigen Regierung eingeführt wurde, soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dagegen nur bis Ende 2022 verlängert werden. "Die Pauschale nach 2022 wieder zu streichen, geht an der Realität der Arbeitswelt vorbei", findet Boddenberg. "Wir bringen deshalb am Donnerstag einen Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates ein, nach dem die Homeoffice-Pauschale dauerhaft und nicht nur um ein weiteres Jahr gewährt werden soll."

In einem weiteren Antrag gehe es Hessen um die Unternehmen. Diese sollen ihren coronabedingten Verlust aus allen Pandemiejahren durch die Ausweitung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre geltend machen können. Die Ausweitung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre sei eine wichtige und notwendige Maßnahme, um die Liquidität der von der Corona-Krise getroffen Unternehmen zu stärken. Allerdings mache sie nur Sinn und helfe mehr, wenn alle Verluste seit Beginn der Pandemie von dieser Ausweitung profitieren, so Finanzminister Boddenberg. Der gegenwärtige Gesetzentwurf der Bundesregierung lasse nur für Verluste, die 2022 entstehen, den zweijährigen Verlustrücktrag zu. Die Verluste aus den Corona-Jahren 2020 und 2021 könnten nur ein Jahr zurückgetragen werden. Für die betroffenen Unternehmen dürfte allerdings auch das "Lockdown-Jahr" 2020 zu Verlusten geführt haben, sodass ein alleiniger zweijähriger Rücktrag aus 2022 (nach 2020 und 2021) faktisch ins Leere laufe. Deshalb schlage Hessen vor, die Verlustrücktragszeiträume bereits für die Jahre 2020 (Rücktrag ins Jahr 2018) und 2021 (Rücktrag ins Jahr 2019) auszuweiten. Damit könnten die Unternehmen coronabedingte Verluste besser ausgleichen und positiver in die Zukunft blicken.

Finanzministerium Hessen, PM vom 22.03.2022

Mit Freunden teilen