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Hessen: Keine Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen mehr
In Hessen entfallen ab Dezember 2020 die Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen. Die Hessische Steuerverwaltung empfiehlt die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Bürger und Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen, seien bisher zu den jeweiligen Stichtagen quartalsweise auf die fälligen Zahlungen hingewiesen worden, erläutert das Finanzministerium Hessen. Die regelmäßigen Zahlungshinweise würden nun zum Fälligkeitstermin 10.09.2020 letztmalig verschickt. Ab Dezember 2020 werde der Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen in Hessen, wie bereits in anderen Steuerverwaltungen auch, komplett eingestellt.
Damit auch künftig fällige Beträge pünktlich gezahlt werden und keine Säumniszuschläge entstehen, sei die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ratsam. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren biete viele Vorteile: Termine und die genaue Höhe der jeweiligen Steuervorauszahlung müssten nicht selbst ständig im Blick gehalten werden. Im Fall einer nachträglichen Änderung der Höhe der Vorauszahlungen erfolge automatisch eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge. Bei dem Verfahren könne selbst entschieden werden, ob die Teilnahme für alle Vorauszahlungen zu einer Steuernummer gilt oder ob es auf bestimmte Steuerarten und Vorauszahlungen beschränkt werden soll.
Ein ausfüllbares SEPA-Lastschriftmandat werde der letztmaligen Übersendung der Zahlungshinweise zum dritten Quartal 2020 beigefügt und sei auch online abrufbar unter finanzamt.hessen.de.
Finanzministerium Hessen, PM vom 19.08.2020