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Hessen: Erleichterungen für das Jurastudium

24.01.2022

Auch das Wintersemester 2021/2022 wird nicht auf den so genannten Freischuss angerechnet. Das haben die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) und das hessische Justizprüfungsamt bekanntgegeben. Damit reagiert das Prüfungsamt auf die durch die Omikron-Welle hervorgerufenen Einschränkungen aus Gründen des Infektionsschutzes, die auch die Studierenden der Rechtswissenschaften in Hessen treffen.

Der "Freischuss" soll diejenigen Studierenden belohnen, die das Studium besonders schnell oder mit besonderen Zusatzleistungen absolviert haben. Diese bekommen einen zusätzlichen Versuch für das Erste Staatsexamen zur Notenverbesserung (Freischuss). Grundsätzlich erhalten diejenigen Studierenden diesen Freiversuch, wenn sie spätestens nach dem Ende der Vorlesungszeit des achten Fachsemesters zur Ersten Juristische Staatsprüfung antreten. Mit der jetzt bekanntgegebenen Regelung haben die Studierenden in Hessen ein zusätzliches Semester Zeit, den "Freischuss" abzulegen.

Justizministerium Hessen, PM vom 21.01.2022

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