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Herbst-Check: Diese Arbeiten lohnen sich auch steuerlich
Wenn die Tage kürzer werden, ist es Zeit, Haus und Gartenwinterfest zu machen. Viele dieser Arbeiten lassen sich steuerlich absetzen.Voraussetzung ist, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz, dass dieArbeiten von einem Dienstleister oder Handwerker erledigt werden.
Typische Herbstaufgaben im Garten seien das Entfernen vonLaub, der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern oder die Pflege des Rasens.Beauftragt man damit einen Gärtner, erkenne das Finanzamt die Kosten alshaushaltsnahe Dienstleistungen an. Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, maximaljedoch 4.000 Euro im Jahr, könnten so direkt von der Steuerschuld abgezogenwerden.
Auch rund ums Haus könnten wichtige Wartungsarbeiten anfallen,zum Beispiel die Reinigung der Dachrinnen, kleine Ausbesserungen am Dach oderdas Abdichten von Fenstern. Das alles zähle zu den Handwerkerleistungen.Gleiches gilt laut BdSt für die Wartung der Heizungsanlage oder den Besuch desSchornsteinfegers. Hier ließen sich 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen,maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Und: Wer zusätzlich einen Reinigungsservice für Fenster oderTeppiche bucht, könne diese Ausgaben ebenfalls steuerlich geltend machen. Eszählten aber nur die Arbeitskosten, nicht die Materialien, betont der BdSt.Außerdem müsse die Rechnung per Überweisung beglichen werden. Barzahlungenerkenne das Finanzamt nicht an.
Bei vermieteten Immobilien seien die Kosten alsWerbungskosten in voller Höhe absetzbar.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 31.10.2025