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Heizkostenzuschuss: Bundesrat billigt Pläne der Bundesregierung

13.04.2022

Empfänger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen erhalten einen einmaligen Zuschuss, um den starken Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise abzufedern. Am 08.04.2022 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages. Er wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Jeder Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug erhält einmalig einen Zuschuss von 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro.

Der Zuschuss ist unpfändbar und wird von Amts wegen gezahlt. Einer gesonderten Antragstellung bedarf es also nicht. Die Auszahlung ist für den Sommer 2022 vorgesehen, wenn in der Regel die Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen eintreffen.

Der Bund stellt für den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur Verfügung, die an mehr als zwei Millionen Personen mit niedrigem Einkommen gehen. Das Gesetz soll am 01.06.2022 in Kraft treten und bis Ende Mai 2032 gelten.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Haushalte mit geringem Einkommen umgehend eine Lösung zu finden, um die steigenden Energiekosten dauerhaft und nachhaltig abzufedern.

Die Länder verlangen von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Klimakomponente umzusetzen und insbesondere die steigenden Wohnkostenbelastungen nach energetischen Sanierungen im Wohngeld abzubilden.

Die Entlastungen müssen schnell und unbürokratisch erfolgen, betont der Bundesrat in der Entschließung. Er bittet die Bundesregierung um Prüfung, wie der Bund die finanziellen Auswirkungen allein tragen kann.

Bundesrat, PM vom 08.04.2022

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