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Heimatforschung: Kein Anspruch auf Zugang zum Rentkammerarchiv

03.01.2024

Ein Heimatforschungsverein ist mit seiner Klage auf Zugang zu Teilen des Rentkammerarchivs Büdingen vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gießen gescheitert.

Bei der Rentkammer handelte es sich um eine amtliche Stelle, die hauptsächlich für die Finanzverwaltung des Grundherrn zuständig war. Der klagende Verein betreibt Heimatforschung und beschäftigt sich unter anderem mit der ehemaligen Standesherrschaft Ysenburg-Büdingen. Das hier in Rede stehende Rentkammerarchiv – soweit es noch existiert, was nicht mit Sicherheit bekannt ist – soll sich im Besitz der Familie Ysenburg befinden. Vom beklagten Land Hessen fordert der Heimatforschungsverein Zugang zu den landeseigenen Teilen des Rentkammerarchivs. Diese Unterlagen müsse das Land als Eigentümer vom aktuellen Besitzer herausverlangen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Einen derartigen Anspruch verneinte die Einzelrichterin. Das Archivrecht gewähre lediglich ein Nutzungsrecht von öffentlichem Archivgut. Vorliegend befinde sich das Rentkammerarchiv indes in einer privaten Sammlung und sei gerade kein Archivgut. Zudem habe das in Anspruch genommene Land Hessen auch keinen Zugriff auf das betreffende Rentkammerarchiv und sei auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu beschaffen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 08.12.2023, 4 K 877/23.GI, nicht rechtskräftig

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