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Haushaltsentwurf und Wachstumsinitiative: Diese steuerlichen Änderungen sind geplant

18.07.2024

Die Bundesregierung hat einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 und eine so genannte Wachstumsinitiative beschlossen, mit der die deutsche Wirtschaft schnell angekurbelt werden soll. Geplant sind auch einige steuerliche Maßnahmen.

So soll der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, in 2025 auf 12.084 Euro und in 2026 auf 12.336 Euro steigen. Gleichzeitig soll auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben werden – auf 9.600 Euro im Jahr 2025 und auf 9.756 Euro im Jahr 2026.

2025 und 2026 sollen auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag steigen und der Einkommensteuertarif – mit Ausnahme des so genannten Reichensteuersatzes – erneut an die Inflation angepasst werden. Laut Regierung bedeutet das, dass Löhne und Gehälter nicht höher besteuert werden, wenn ihr Anstieg lediglich die höheren Preise ausgleicht.

Kinder, Jugendliche und Familien sollen konkrete Leistungsverbesserungen erhalten. Zusätzlich zu den Freibeträgen soll auch das Kindergeld erhöht werden. Es soll in 2025 um fünf Euro auf 255 Euro monatlich steigen. Außerdem will die Bundesregierung gesetzlich sicherstellen, dass ab 2026 Kindergeld und Kinderzuschlag zeitgleich steigen.

Weiter soll die Abschreibung von Investitionsgütern (die so genannte degressive Abschreibung) weiter verbessert werden.

Die Wachstumsinitiative beinhaltet laut Regierung verschiedene Maßnahmen, die das verfügbare Einkommen der Bürger erhöhen und somit unter anderem auch die Binnenkonjunktur stützen. So soll der Effekt der kalten Progression auch 2025 und 2026 vermieden werden. Dafür will die Bundesregierung die so genannten Tarifeckwerte verschieben. Damit und mit weiteren steuerlichen Maßnahmen sollen die Bürger allein 2025 und 2026 um 23 Milliarden Euro entlastet werden.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, plant die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen, unter anderem begrenzte steuerliche Anreize für speziell qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland, "wie sie in vielen europäischen Ländern seit Jahren erfolgreich praktiziert werden". Um mehr Arbeitskräftepotenzial im Inland zu wecken, will die Bundesregierung auch inländischen Arbeitskräften finanzielle Vorteile schaffen – beispielsweise durch steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Überstunden.

Haushaltsentwurf und Finanzplan werden nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat kann innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen. Die erste Lesung im Bundestag soll Mitte September stattfinden, im November soll der Bundestag den Haushalt beschließen. Danach muss noch der Bundesrat zustimmen.

Bundesregierung, PM vom 17.07.2024

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