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Hausapotheke: Selbst gekaufte Arzneimittel sind nicht absetzbar

14.04.2021

Wer seine Hausapotheke ohne Rezept mit Medikamenten aufstockt, kann die Kosten dafür nicht von der Steuer absetzen. Hierauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin. Die Kosten für Medikamente seien nur dann von der Steuer absetzbar, wenn der Arzt das Medikament verschrieben hat. Dies müsse vor dem Kauf geschehen, betont der Lohnsteuerhilfeverein.

Diese Rechtsprechung gilt laut VLH seit 2009. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz habe dies in einem Urteil vom 08.07.2013 bestätigt (5 K 2157/12). Vor der Gesetzesänderung – also bis 2009 – sei es dagegen möglich gewesen, das Medikament erst in der Apotheke zu kaufen, danach zum Arzt gehen und sich ein Rezept ausstellen lassen und anschließend die Kosten für das Medikament von der Steuer abzusetzen. Das gehe heute nicht mehr.

Heute gelte damit in Sachen Hausapotheke wieder: Erst zum Arzt, dann Medikament kaufen und anschließend die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das gelte auch für die Reiseapotheke.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 15.03.2021

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