Nicht wahrgenommene Weihnachtsfeier: Unternehmen muss zahlen
Bayern zentralisiert Veranlagung der Mindeststeuer: Kompetenzbündelung am Finanzamt München
Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung: Soll geändert werden
Die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung regelt auf Grundlage von § 12 Absatz 3 Finanzverwaltungsgesetz die Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Hauptzollämter und wird regelmäßig evaluiert.
Anpassungsbedarf kann sich aufgrund von Änderungen anderer gesetzlicher Normen oder aus fachlichen Gründen, beispielsweise der Konzentration von Aufgaben beziehungsweise Zuständigkeiten zum besseren Vollzug von Vorschriften (Verwaltungsökonomie), ergeben.
Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, besteht aktuell ein Änderungsbedarf für ausgelaufene Aufgaben im Marktordnungsbereich und das mitgliedstaatenübergreifende Verfahren zur Überprüfung von Lieferantenerklärungen.
Bundesfinanzministerium, PM vom 09.12.2024